Je nach Grösse und Rechtsform sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Jahresrechnung von einem zugelassenen Revisionsexperten oder einem Revisor prüfen zu lassen. Als zugelassene Revisionsexpertinnen sind wir befähigt, solche Revisionen durchzuführen. Dabei führen wir sowohl ordentliche als auch eingeschränkte Revisionen durch. Einer revidierten Jahresrechnung kommt ein erhöhtes Vertrauen von wichtigen Ansprechpersonen wie Investoren, Banken, Kunden sowie dem Staat zu. Zudem führen wir Spezialprüfungen wie beispielsweise Kapitalerhöhungen, Liquidations-oder Gründungsprüfungen durch.
Gerne sind wir Ihr vertrauter Partner in der Wirtschaftsprüfung.
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